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Allgemeine Geschäftbedingungen der Firma stuttgart-IT.
1. Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund der allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von Käufer und Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Vertragsschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabsprachen.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Die Angestellten der Firma "AY-COM" sind nicht befugt, mündliche Nebenabsprachen zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3. Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten angegebenen Preise, 7 Tage ab deren Datum, gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Diese Preise verstehen sich ab Lager der Firma "AY-COM".
4. Liefer- und Leistungsziel
Liefertermine oder -fristen die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung erheblich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und falsche bzw. verzögerte Eigenbelieferungen seitens des Lieferanten des Verkäufers, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung auf die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz, oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt nach angemessener Nachfristsetzung, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferfrist oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald die Lieferung an die die Sendung ausführende Person übergeben ist oder Zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.
6. Gewährleistung
Wir gewähren, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung beträgt, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, 6 Monate.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
Der Käufer hat dem Verkäufer die Mängel unverzüglich, spätesten jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer, dass das defekte Teil, bzw. das defekte Gerät, eine genaue Fehlerbeschreibung und die Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an die Firma "AY-COM" zur Reparatur eingeschickt, bzw. angeliefert werden. Die Geräte müssen in Originalverpackung mit Produktbeschreibung frei Haus eintreffen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten, treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft. Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder, Tonermaterial und andere Verschleißmaterialien sowie die unsachgemäße Benutzung und Handhabung, sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten, haben zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen unseren Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verlorengehen , so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch insoweit, als es sich um Forderungen aus früheren Leistungen handelt. Der Käufer darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nur insoweit verfügen, als sie im Ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiterveräußert werden sollen.
Die Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.
Im Fall einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Ggf. hat der Käufer auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts uns das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinem Kunden vorzubehalten.
Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Käufer uns sofort und umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen. Ebenfalls hat er uns die zur Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Die durch unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
8. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
9. Anwendbares Recht
Für die Gewährleistung und die Gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Ludwigsburg ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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